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Klasse | Beschreibung | A | Direkteinstieg mit 25 Jahren. Die Klasse A unbeschränkt erhält man außerdem automatisch, wenn man zwei Jahre den Führerschein der Klasse A beschränkt besessen hat. | Ab | Für 18-24 Jährige. Die maximale Nennleistung beträgt 25 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht darf nicht mehr als 0,16 KW/kg betragen. Wer den Führerschein der Klasse A beschränkt besitzt darf nach zwei Jahren automatisch die Klasse A unbeschränkt fahren | A1 | Mit 16 Jahren. Der Hubraum darf maximal 125 ccm betragen. So lange Sie noch unter 18 Jahren alt sind dürfen Sie höchstens 80 km/h fahren (für Besitzer der Klasse A1 entfällt diese Regelung ab dem 19.01.2013!). Ab 18 Jahren darf die Höchstgeschwindigkeit auch über 80 km/h liegen. | M | Mit 16 Jahren. Maximaler Hubraum 50 ccm und maximale Geschwindigkeit 45 km/h. | B | 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17. Gefahren werden dürfen Kraftfahrzeuge, die nicht mehr als 3500 kg wiegen und neben dem Fahrersitz maximal acht Sitzplätze haben. Es dürfen Anhänger von nicht mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs gezogen werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3500 kg übersteigt. | BE | Wie Klasse B, nur dürfen hier auch Anhänger über 750 kg gefahren werden. | S | Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und maximaler Hubraum 50 ccm. Bei anderen Motoren (z.B. Elektro) beträgt die maximale Nennleistung 4 kW. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen maximal 350 kg wiegen. |
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| Fahrschule Hans Titoff hans.titoff@gmx.de/0172-2834346 | |
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