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Klasse | Beschreibung | A | Direkteinstieg mit 24 Jahren. Die theoretische Prüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. | A2 | Für 18-24 Jährige. Die maximale Nennleistung beträgt 35 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 KW/kg betragen. Die theoretische Prüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1. | A1 | a) Mit 16 Jahren. Der Hubraum darf maximal 125 ccm betragen. Die Motorleistung darf maximal 11kW und das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht nicht mehr als 0,2 KW/kg betragen. b) Auch in diese Klasse fallen dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 ccm und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis maximal 15 kW. | AM | Mit 16 Jahren. Maximaler Hubraum 50 ccm und maximale Geschwindigkeit 45 km/h. | B | 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17. Gefahren werden dürfen Kraftfahrzeuge, die nicht mehr als 3500 kg wiegen und neben dem Fahrersitz maximal acht Sitzplätze haben. Es dürfen Anhänger von nicht mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs gezogen werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3500 kg übersteigt. | B96 | Keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Gefahren werden dürfen Kraftwagen der Klasse B mit einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse darf jedoch 4250 kg nicht überschreiten. | BE | Wie Klasse B, es dürfen jedoch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg gefahren werden. |
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| Fahrschule Hans Titoff hans.titoff@gmx.de/0172-2834346 | |
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